Brückenklassen

Beschulung ukrainischer Flüchtlinge im Schuljahr 2023/2024

In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden die Kinder in Bayern an den Grundschulen unterrichtet. Sie nehmen gemeinsam mit ihren bayerischen Mitschülerinnen und Mitschülern am regulären Unterricht der Grundschulen teil.

Durch vielfältige Begegnungen mit Gleichaltrigen lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Altersgruppe die deutsche Sprache besonders schnell. Bayern folgt damit der Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz.

Die Zuordnung zu einer Schule erfolgt über das sog. Sprengelprinzip. Das bedeutet, dass sich die Zuweisung zu einer Schule in der Regel nach dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler richtet.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen oder bisher lediglich über geringe Kenntnisse des Deutschen verfügen, wird im auch Schuljahr 2023/2024 ein passgenaues Angebot der Integration eingerichtet, die sog. „Brückenklassen“. (Weitere Infos verlinkt)

Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen die deutsche Sprache schnell so gut erlernen und sich im bayerischen Schulsystem orientieren können, dass sie künftig dem Regelunterricht folgen und begabungsgerecht gefördert werden können.

Brückenklassen in Rosenheim: Schulen Anzahl Brückenklassen
Mittelschule Rosenheim, Am Luitpoldpark 2
Mittelschule Feldkirchen-Westerham 1
Franziska-Hager-Mittelschule Prien a.Chiemsee 2
Mittelschule Markt Bad Endorf 1
Mittelschule Wasserburg a. Inn 1
Otfried-Preußler-Mittelschule Stephanskirchen 1
Anton-Heilingbrunner-Schule 1
Dientzenhofer-Schule 1
Johann-Rieder-Realschule Rosenheim 1
Wilhelm-Leibl-Schule 1
Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim 1
Gymnasium Bad Aibling 1
Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien 1

Hat eine Ukrainerin oder ein Ukrainer das 15. Lebensjahr vollendet, stehen ihr bzw. ihm verschiedene Möglichkeiten der schulischen und ggf. außerschulischen Bildung zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie oder er in Bayern noch schulpflichtig ist oder nicht. Ausführliche Informationen dazu auf der Homepage des Kultusministeriums, dazu auf Info klicken.

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